• Karl Sehling
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    Nach der Verabschiedung des Heizungsgesetzes im Bundestag spielt die neue staatliche Förderung eine zentrale Rolle: Die soll Anfang 2024 in Kraft treten. Das ist geplant.

    Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gaskesseln das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten – ebenso wie die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

    Die neue Förderung

    Die neue Förderrichtlinie soll Ende September dem Haushaltsausschuss des Bundestags vorgelegt werden. Die Förderung ist bisher bis 2030 angelegt.

    Der Heizungsaustausch wird bereits gefördert. Geplant ist nun eine Reform. Sie soll laut Ampel-Fraktionen bis in die „Breite der Gesellschaft hinein Menschen unterstützen und sicherstellen, dass die Investitionskosten niemanden überfordern“. Ein Erfolg des neuen Förderprogramms wäre ein zentraler Hebel für den Klimaeffekt des Heizungsgesetzes, das am 8. September vom Bundestag verabschiedet worden ist. Die Regierung hatte sich im April auf Eckpunkte für das Konzept geeinigt.

    Grundförderung, Boni

    Künftig soll es eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen geben – für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Zusätzlich soll ein Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten eingeführt werden: Das soll gelten für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr, wobei der jeweilige Haushalt zu betrachten ist.

    Geschwindigkeitsbonus

    Zusätzlich ist ein Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten geplant, als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung. Von 2028 an soll dieser Bonus um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre abgeschmolzen werden. Dieser Bonus soll allen selbstnutzenden Wohneigentümern gewährt werden, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt ist – oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung haben.

    Höhe der Förderung

    Grundförderung und Boni sollen bis zu einem Höchstsatz von 70 Prozent kombiniert werden können. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sollen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus liegen – der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt dann also 21.000 Euro.

    In einem Mehrfamilienhaus sollen sich die förderfähigen Kosten für jede weitere Wohneinheit erhöhen, wie es in einem Papier des Wirtschaftsministeriums heißt. Bei Nichtwohngebäuden sollen demnach Grenzen für die förderfähigen Kosten nach Quadratmeterzahl gelten.

    Zusätzlich zur Förderung des Heizungstauschs können auch weiterhin Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen beantragt werden – etwa für die Dämmung der Gebäudehülle. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für solche Maßnahmen liegen laut Ministerium bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.

    Neu ist: Die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen können miteinander verbunden werden: In der Summe soll eine Höchstgrenze von 90.000 Euro gelten.

    Kredite über die KfW

    Neben Investitionskostenzuschüssen sollen über die staatliche Förderbank KfW zinsvergünstigte Kredite angeboten werden. Diese sollen alle Bürger bis zu einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro in Anspruch nehmen können – für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen. Das Angebot solle in der aktuellen Hochzinsphase dabei helfen, die finanzielle Belastung durch einen Heizungstausch zeitlich zu strecken und zu verringern, so das Wirtschaftsministerium.
    Quelle: Haufe Newsletter immobilienwirtschaft

     

    Über den Autor

    • Über den Autor

      Karl Sehling

      Inhaber Karl Sehling Volljurist: Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Wahlfach Wirtschaftsrecht , u.a. Kreditsicherungsrecht, Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen. Immobilienspezialist: Zusatzausbildung im Immobilienwesen und Jahrgangsbester im Kurs für den Immobilien-Kaufmann bei Dipl.-Kfm. Florian Buchner, Landshut. Selbständiger Immobilien-Makler bei einer mittelständischen Hausbau- und Immobilien-Vermittlungs-Firma im Schwäbischen. Schulung der Kolleginnen und Kollegen in Grundstücksangelegenheiten, insbesondere Grundbuchsachen, das neue Mietrecht u.a. Eigenes Maklerbüro in der Gemeinde Vaterstetten; Regionale Schwerpunkte München, Landkreis Ebersberg, Landkreis München (Ost), Landkreis Dachau.