Bei SCHÖNFELD IMMOBILIEN sind Sie Partner auf Augenhöhe. Sie entscheiden aufgrund unserer Beratung und Zuarbeit. Auf Wunsch begleiten wir Sie beim Hauskauf oder –verkauf von der Interessenten- und Objekt-Suche über deren Auswahl und Beurteilung bis zum fertigen Notar-Vertrag. Dabei hört unser Service nicht mit der Unterzeichnung des Notarvertrages auf, sondern steht Ihnen auch danach jederzeit zur Verfügung.
Wir beraten und begleiten – Sie entscheiden. Ob Kauf oder Miete: Wir schätzen den Marktpreis für Sie kostenlos ein, Sie ... Weiterlesen
Sie suchen zum Kauf eine neue Wohnung? Sie wollen Ihr Haus zum besten Preis verkaufen? Wir finden die richtige Wohnung, ... Weiterlesen
Wir ermitteln den möglichen Mietpreis und legen ihn mit ihnen gemeinsam fest. In Kooperation mit Makler-Kollegen … Weiterlesen
An- und Verkauf; Anmietung und Vermietung Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Gewerbe-Immobiliengeschäft. Wir kennen uns aus … Weiterlesen
Das leisten wir für Sie:
Das sind wir:
Inhaber Karl SEHLING: selbständiger Immobilienmakler; Beratung rund um das Grundstück in laufender Kooperation mit anderen ausgesuchten Maklern (auch Immobilien-Fachwirte IHK) im Großraum München, Ebersberg, Dachau und Erding
Volljurist: Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Wahlfach Wirtschaftsrecht , u.a. Kreditsicherungsrecht, Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen. Berufstätigkeit u.a. in Bonn, München und Dresden.
So sind wir für Sie bestens qualifiziert:
Immobilienspezialist: Zusatzausbildung im Immobilienwesen und Jahrgangsbester im Kurs für den Immobilien-Kaufmann bei Dipl.-Kfm. Florian Buchner, Landshut.
Praxisorientierte Ausbildung als Praktikant und selbständiger Immobilienmakler bei Münchner Niederlassung einer mittelständischen Hausbau- und Immobilien-Vermittlungs-Firma aus dem Schwäbischen. Schon bald eigene Schulungstätigkeit der Kolleginnen und Kollegen in Grundstücksangelegenheiten, Grundbuchsachen, das neue Mietrecht u.a.
Eigenes Maklerbüro in der Gemeinde Vaterstetten; Regionale Schwerpunkte München, Landkreis Ebersberg, Landkreis München (Ost), Landkreis Dachau.
Das gab es seit langem nicht: Wohnungspreise in Boom-Regionen sinken weiter
Seit dem Höhepunkt des Immobilienbooms sinken die Preise für Häuser und Wohnungen in Deutschland. Das Tempo des Preisrückgangs verlangsamte sich zuletzt aber etwas.
Wiesbaden – Der Sinkflug der Preise für Häuser und Wohnungen in Deutschland hat sich zu Beginn des laufenden Jahres fortgesetzt. Für Verkäufer, die teilweise ihre Altersvorsorge auf Immobilien aufgebaut haben, ist der anhaltende Rückgang bitter.
Wohnimmobilien waren nach vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes von Mitte Juli 2024 im ersten Quartal im Schnitt 5,7 Prozent günstiger als im Vorjahresquartal. Es war der sechste Rückgang innerhalb eines Jahres in Folge. Allerdings verlangsamte sich der Preisverfall. Im dritten Vierteljahr 2023 waren die Preise noch um 10,2 Prozent eingebrochen und zum Jahresende um 7,2 Prozent jeweils gegenüber dem Vorjahresquartal. Im Vergleich zum Jahresende 2023 verbilligten sich Wohnimmobilien im Zeitraum Januar bis März 2024 durchschnittlich um 1,1 Prozent.
Sowohl in den Städten als auch in den ländlichen Regionen bröckelten die Preise. Die größten Rückgänge im Vergleich zum Vorjahresquartal wurden mit minus 9,5 Prozent für Ein- und Zweifamilienhäuser in den Metropolen Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf beobachtet. Eigentumswohnungen verbilligten sich dort durchschnittlich um 4,6 Prozent.
Nach Einschätzung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) könnte sich der Immobilienmarkt in Deutschland in den kommenden Monaten etwas erholen. Die Preise für Neubauten sowie Bestandsimmobilien und Eigentumswohnungen sei zuletzt wieder leicht gestiegen. Außerdem habe die Nachfrage nach Wohnungsbaukrediten erstmals seit zwei Jahren wieder zugelegt.
„Seit den 1990er Jahren war Wohnraum nicht mehr so knapp wie heute“, sagte Karolin Schriever, Geschäftsführendes DSGV-Vorstandsmitglied unlängst. Sie forderte unter anderem finanzielle Förderung und verbesserte steuerliche Abschreibungsbedingungen. Um die Umnutzung von Büroflächen in Wohnraum zu erleichtern, sollten Genehmigungsverfahren vereinfacht und städtebauliche sowie bauordnungsrechtliche Vorgaben angepasst werden.
(Quelle: DSGV nach Merkur vom 27.06.2024)
Im Normalfall entstehen durch den Kauf einer Immobilie mit Makler-Beteiligung folgende Kosten:
a) Kaufpreis: Zahlungspflicht bei Käufer, Fälligkeit in der Regel nach Vormerkungseintragung und nach Aufforderung durch Notar, Zahlungsmodalitäten können im Kaufvertrag abweichend geregelt werden (z.B. 2 Raten); praktische Durchführung bei Finanzierung direkt durch die Bank des Käufers.
b) Notar- und Grundbucheintragungskosten: in der Regel für den Käufer etwa 1,5 % vom im Kaufvertrag verbrieften Kaufpreis; dazu können noch geringere Gebühren durch die Neubestellung von Grundpfandrechten (Hypothek, Grundschuld) kommen. Der Verkäufer trägt die Löschungskosten alter Grundpfandrechte. Nach dem Gesetz haftet auch der Verkäufer für die Notar- und Gerichts-Eintragungskosten.
c) Grunderwerbsteuer: Zahlungspflicht durch Erwerber, Höhe in Bayern 3,5 % des Kaufpreises ausgenommen u.a. die mitverkauften Einrichtungsgegenstände, Fälligkeit mit Notartermin und Zustellung und Bestandskraft des Bescheids des Finanzamts, in der Praxis ca. 2 Wochen nach Notartermin
d) Maklerprovision: Bei Käuferprovision Höhe üblich 3 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer, also 3,57% brutto, Zahlungspflicht und Fälligkeit ab Notartermin, Zahlungsziel in der Praxis 7-10 Tage nach Zustellung Makler-Rechnung. Seit 23.12.2020 gilt: Bei dem Kauf von Einzel-Wohnungen und Einfamilienhäusern muss der Käufer höchstens die Hälfte des Maklerlohns bezahlen, wenn er eine natürliche Person (keine nur juristische Person wie z.B. eine GmbH) ist. Provisionsfrei für den Käufer bleibt weiter möglich.
Wenn Sie z.B. eine Eigentumswohnung vermieten, gibt es wichtige Schritte zu beachten:
a) Richtige Miete festlegen: Die Miete bei Neuvermietung muss ökonomisch für Sie sinnvoll sein (alle Ihre Kosten und Ihren Gewinn beinhalten) sowie rechtlich nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) mit und ohne Mietpreisbremse zulässig sein.
b) Richtig werben: Sie haben als Privater viele Möglichkeiten: Energieausweis besorgen, dann: Zettel drucken für die Nachbarschaft, Zettel in alle Haus-Briefkästen verteilen (Werbeeinwurf-Verbote beachten), Aushang im örtlichen Supermarkt (mit Genehmigung des Filialleiters!), Annonce in Tageszeitung; Soziale Medien nutzen (EnEV-Pflichten beachten), Annonce in eines der Immobilien-Portale schalten (EnEV beachten)
c) Richtigen Mieter aussuchen: Mietinteressenten aufgrund von Selbstauskunftsbogen aussuchen, Bonität beurteilen (Mietnomadengefahr), Besichtigungen vereinbaren und durchführen (dabei Aushändigung einer Kopie des Energieausweises an jeden Interessenten);
d) Richtigen Mietvertrag formulieren: Neuestes Mietvertragsformular verwenden mit Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, Daten von sich und Mieter korrekt eintragen; Sondervereinbarungen vorsehen, alle Nebenkosten in den Vertrag aufnehmen; Übergabeprotokoll vorbereiten; Kaution und erste Miete in Zahlung nehmen (bar oder unbar) und bestätigen.
e) Richtige Übergabe: Bei Übergabetermin – meist am letzten Werktag vor Mietbeginn – gemeinsam Übergabeprotokoll ausfüllen mit Daten Strom, Wasser, Gas (vorher Hausmeister informieren), mögliche Mängel festhalten (Mieter darf Mängel fotografieren); Schlüsselübergabe, beidseitige Unterschriften auch durch alle Mieter.
Bei Makler-Beauftragung erledigt auf Wunsch alles der Makler für Sie – nur die Unterschrift unter den Mietvertrag müssen Sie noch selbst leisten.
Nicht jeder hat die Summe eines Immobilien-Kaufpreises auf dem Konto – oder es rechnet sich sogar – etwa bei bisher günstiger Geldanlage – ein Kaufobjekt trotzdem zu finanzieren.
Für die Finanzierung gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten: mit der eigenen Hausbank oder mit einem von einer Bank unabhängigen Finanzierungsberater- oder Vermittler. Auch die Internet-Angebote fallen unter die Kategorie Finanzierungs-Dritte. Achtung: Vergleichs-Portale arbeiten häufig nicht mit allen wichtigen Banken zusammen.
Ein guter Makler, der nicht selbst Finanzierungs-Tätigkeit ausübt, wird sich an der Auswahl der finanzierenden Bank nicht beteiligen. Er wird Ihnen aber gerne renommierte Finanzierungspartner zur eigenen Auswahl benennen.
Die Auswahl einer Eigentumswohnung ist immer eine bedeutsame Sache, in der die ganze Familie eingebunden gehört. Lange Texte sind zur Wohnungsauswahl im Internet und anderswo geschrieben worden. In Kurzform geht es im Wesentlichen um folgendes:
a) Was kann ich mir leisten?
Nach wie vor gilt die Faustregel: 25 % des Kaufpreises sollte ich als Eigenkapital mitbringen (je höher der Anteil, desto geringer Folgelasten). Sie sollten ein in den nächsten Jahren sicheres Einkommen haben. Wenn Sie die richtige Wunsch-Immobilie gefunden haben, sprechen Sie bei Finanzierung schon mal vorab mit der Bank.
b) Welche Immobilie ist die Richtige für mich?
Der Kaufpreis ist das eine, die örtliche Lage und die Eignung der Immobilie für Sie ist das andere. Wenn Sie die Immobilie vermieten wollen oder dies nicht ausschließen können, muss auch die Vermietbarkeit an Dritte eine wichtige Rolle spielen.
c) Wo kann ich mich informieren?
Im Internet werden zahlreiche Checklisten für die Immobilien-Auswahl angeboten (immer Interessenhintergründe beachten); hilfreich ist aber immer das Gespräch mit Freunden und Bekannten, die schon „gekauft“ haben. Konkrete Immobilien findet man heute vor allem in den bekannten Immobilien-Portalen; Aber auch in den örtlichen Schaufenstern Ihrer Bank oder beim Makler-Büro finden sich interessante Angebote.
d) Übliche Schritte zum Erwerb
Bei der Auswahl über die Immobilien-Portale müssen Sie bei Angeboten durch den Makler zunächst eine Widerrufs-Belehrung abhaken oder eigens ausfüllen: Keine Angst: das ist bei allen „Fernabsatz-Angeboten“ gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtet Sie noch zu nichts: Erst bei einem tatsächlichen Kauf (Notarvertrag) entstehen Kosten.
Sie erhalten – wenn ein Makler beteiligt ist – ein ausführliches Exposé (eine Vorstellung der Immobilie mit allen wichtigen Angaben) und meist zugleich eine Einladung zur Besichtigung oder ein Angebot zur Terminvereinbarung.
Wollen Sie eine Wohnung nach Besichtigung erwerben, wird der Makler Sie vor einem Gespräch mit dem Verkäufer um einige persönlichen Informationen und die Kopie Ihres Ausweises bitten, nach einem speziellen Notarwunsch fragen und dann – nach Rücksprache mit dem Verkäufer – in Ihrem Auftrag einen Notartermin vereinbaren. Falls Sie finanzieren, sollten Sie eine sog. schriftliche Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank beibringen.
Nach dem Notartermin warten Sie die Umsetzung des Vertrags durch den Notar ab. Erst wenn Ihnen der Notar mitteilt, dass alle vertraglichen Voraussetzungen (u.a. eine Vormerkung zu Ihren Gunsten im Grundbuch eingetragen ist) erfüllt sind, zahlen Sie bzw. Ihre Bank den Kaufpreis. Formeller Eigentümer sind Sie ab Eintragung als Eigentümer im Grundbuch.
Makler-Auftrag ist nicht gleich Maklerauftrag. Es gibt Unterschiede, die man kennen sollte:
a) einfacher Maklerauftrag durch Verkäufer
Bei einem einfachen Maklerauftrag ist der Maklerberechtigt, nach den Vorgaben des Eigentümers die Immobilie anzubieten und Verkaufsverhandlungen zu führen. Entscheidungen über den Verkauf trifft immer nur der Eigentümer.
b) Alleinauftrag durch den Verkäufer
Bei einem (einfachen) Alleinauftrag durch den Verkäufer an den Makler ist der Makler berechtigt und verpflichtet, alles Übliche zu tun, um einen geeigneten Käufer für den Eigentümer zu finden. Der Eigentümer kann aber parallel dazu sich auch weiter selbst um Käufer bemühen.
In der Praxis ist dieser Auftrag der häufigste, weil der Eigentümer dann, wenn er zufällig selbst einen Käufer findet, nicht auf die Maklertätigkeit angewiesen ist.
c) qualifizierter Alleinauftrag durch den Verkäufer
Bei einem qualifiziertem Alleinauftrag durch den Verkäufer an den Makler ist der Makler berechtigt und verpflichtet, alles Übliche zu tun, um einen geeigneten Käufer zu finden.
Im Unterschied zum einfachen Alleinauftrag darf während der Vereinbarungslaufzeit der Verkäufer nicht selbst einen Käufer aktiv werben.
Ein qualifizierter Alleinauftrag ist nicht per Formular möglich, sondern muss durch handschriftliche Ergänzungen diese Vereinbarung enthalten.
* Ein Maklerauftrag kommt grundsätzlich auch mündlich zustande, wenn jemand einen Makler kontaktiert, anruft, anspricht oder sonst um Unterstützung bittet. Für Aufträge eines Verkäufers über den Nachweis oder die Vermittlung über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus ist Textform notwendig (z.B. E-Mail, Schriftform bleibt als ein Mehr zulässig). Textform ist aber immer zu empfehlen.
Kosten wie die Provisionspflicht für Käufer entstehen Kunden immer nur, wenn ein Objekt durch den Makler vermittelt wird und der sog. Hauptvertrag (Kaufvertrag, Mietvertrag) wirksam zustande kommt. Es kann – ausser bei Wohnungen und Einfamilienhäusern – auch eine andere Provisionsverteilung oder eine zusätzliche Provision vereinbart werden. Rechtsgrundlagen sind §§ 652-656d BGB.
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