Das neue „Gesetz über die Verteilung von Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser„) trat Ende Dezember 2020 in Kraft. Es sieht als Grundidee vor, dass die Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden müssen. Damit ein Makler allein im Interesse des Verkäufers tätig werden kann, kann der Verkäufer selbstverständlich weiterhin die
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